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Vieles ist in Deutschland genaustens geregelt, dies gilt auch für den Verkauf von Arzneimitteln. Nach dem Arzneimittelgesetz ist es notwendig, eine Sachkenntnisprüfung für freiverkäufliche Arzneimittel bei der IHK abzulegen, um außerhalb von Apotheken Medikamente abgeben zu dürfen. Wir sind seit über 15 Jahren darauf spezialisiert, Sie auf diese Sachkenntnisprüfung